Die AED- und Auffrischungskurse zählen nicht zur Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung und sind demnach im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift eine Weiterbildungsmaßnahme, deren Kosten der jeweilige Unternehmer selbst zu tragen hat. Die Preise hierfür sind bei den verschiedenen Organisationen unterschiedlich. Informieren Sie sich vorab bei entsprechenden Anbietern.
Diese Kurse werden jedoch von allen Berufsgenossenschaften empfohlen und befürwortet. Entsprechende Erste Hilfe Pläne sowie die Anforderungen der Ausstattungen finden Sie bei der DGUV (Quelle: DGUV)
In den Erste Hilfe Kursen verhält es sich ein wenig anders.
Zitat Berufsgenossenschaft: "Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu sorgen."
Dazu bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelfer. Ersthelfer müssen von "ermächtigten Stellen" aus- und fortgebildet werden (§ 26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)).
Die "ermächtigten" Stellen haben die Anforderungskriterien der BG-Grundsätze "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (BGG 948) zu erfüllen.
Die Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" ist bei der VBG (Verwaltungs-BG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der angeschlossenen UV-Träger durch. (Quelle: BG)