Die Verpflichtung einen Defibrillator vorzuhalten gilt noch nicht für alle Bereiche. Im nichtmedizinischen Sektor sind hier noch keine ausreichenden rechtlichen Vorgaben gestellt. Einige Juristen jedoch sind der Meinung, dass die Installation von AED´s in gewissen Institutionen bereits gefordert sein müsste und bei Missachtung eventuelle Schadensersatzansprüche von Betroffenen gestellt werden könnten, obwohl noch keine rechtliche Grundlage besteht.
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